Start Portrait Tätigkeitsbereich Strafverteidigung Strafvollzug / Strafvollstreckung Opfervertretung Ausländerrecht Kosten Berufs- u. Gebührenordnung Kanzlei / Kontakt Kontakt

Kosten




© Dr. Olaf Dziallas


Rechtsanwälte leben davon, dass sie Rechtsrat erteilen. Deshalb kosten Rechtsrat und anwaltliche Vertretung Geld.


Ich selbst rechne grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.


In besonders umfangreichen Verfahren muss ich allerdings auf einer individuellen Vergütungsvereinbarung bestehen.

Sollte von Anfang erkennbar sein, dass es sich um einen Fall der sogenannten "notwendigen Verteidigung" handelt, bin ich auch bereit, das Mandat auf Basis einer Pflichtverteidigung anzunehmen. Das Gleiche gilt bei der Vertretung von Verbrechensopfern, soweit von Anfang an ersichtlich ist, dass ein Anspruch auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe oder Beiordnung eines anwaltlichen Verletztenbeistands/ Nebenklagevertreters besteht.


Das anwaltliche Standesrecht sieht zudem vor, dass der Rechtsanwalt vor Beginn seiner Tätigkeit einen Honorarvorschuss anfordert, der in etwa die anfallenden Gebühren abdeckt.


In der Regel fordere ich daher von meinen Mandanten einen angemessenen Vorschuss auf meine Tätigkeit an. Dieser Vorschuss ist deshalb erforderlich, weil ich im Falle einer Mandatierung für Sie in Vorleistung trete und die Unkosten auch entsprechend abgedeckt sein müssen.


Abgedeckt werden soll durch den Vorschuss insbesondere der Verwaltungsaufwand meines Büros, die Miete, das Sekretariat, Telefonate, Schriftsätze, die ich für Sie fertige, sowie auch die teure Fachliteratur und Fortbildungskurse, die ich benötige, um Sie stets kompetent und aktuell beraten zu können. Der Vorschuss wird natürlich später auf Ihre Abschlussrechnung angerechnet.


Scheuen Sie sich daher bitte nicht, mich direkt nach den Kosten in Ihrem persönlichen Fall zu fragen! Zu jeder anwaltlichen Beratung gehört selbstverständlich auch die Frage, welche Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen werden.