Rechtsanwältin Barbara Sauer-Kopic

Opfervertretung und Zeugenbeistand


© Michael Hellwig
Opfer einer Gewaltstraftat kann jeder werden und
die psychischen Folgen einer solchen Tat sind für
die Betroffenen und ihre Angehörigen häufig noch
sehr viel gravierender als die unmittelbaren körper-
lichen und materiellen Schäden.


Viele Opfer leiden häufig noch ihr Leben lang…


Nicht nur die durch die eigentliche Tat entstandenen
Verletzungen, sondern auch die Maßnahmen der Er-
mittlungsbehörden und insbesondere die strafrecht-
liche Hauptverhandlung können eine zusätzliche Be-
lastung darstellen.

Eine kompetente Opferberatung darf sich daher nicht allein auf den rein rechtlichen Aspekt beschränken. Sie sollte sich vielmehr auch mit den psychischen Tatfolgen beschäftigen und entsprechende Hilfs- und Behandlungsangebote vermitteln, um langfristige Folgen des erlittenen Traumas vermeiden oder zumindest lindern zu können


Das Opfer im Strafverfahren


Das Strafverfahren dient dem Zweck, den Täter für das begangene Unrecht zu bestrafen. In diesem Zusammenhang spielt das Opfer für die Ermittlungsbehörden in erster Linie die Rolle eines Zeugen und damit eines Beweismittels.


Da viele Opfer ihre Rechte nicht kennen, sehen sie sich diesen Belastungen häufig hilflos ausgesetzt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, der seinerseits die Interessen des Verletzten vertritt und seine Rechte in Kooperation mit den Ermittlungsbehörden durchsetzen kann. Auch in diesem Bereich kommt mir meine frühere, langjährige Tätigkeit als Kriminalbeamtin sehr zu Gute.


Welche Rechte haben Verletzte einer Straftat?


Durch das am 31.12.2015 in Kraft getretene 3. Opferrechtsreformgesetz wurden die Rechte von Verbrechensopfern durch diverse Informationspflichten weiter gestärkt. Opfer und Zeugen einer Straftat können sich auch bereits im Ermittlungsverfahren eines anwaltlichen Beistandes bedienen, der die Akten einsehen, sie zu polizeilichen Vernehmungen und später auch in die gerichtliche Hauptverhandlung begleiten kann.


Opfer von Sexualdelikten und anderen schweren Gewaltstraftaten, sowie die Angehörigen von Personen, die durch eine Gewalttat getötet wurden, können sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen, wobei ihnen auf Staatskosten ein selbst gewählter Opferanwalt/ Opferanwältin beigeordnet werden kann. Dieser kann ihre Rechte im Prozess wahrnehmen und unabhängig von der Staatsanwaltschaft selbst auf eine Verurteilung des Täters hinwirken. Auch bei vielen  weiteren Delikten besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zu stellen.  


Seit 1.1.2017 besteht zudem für schutzbedürftige Opfer schwerster Gewaltstraftaten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, die Möglichkeit eine psychosoziale Prozessbegleitung beigeordnet zu bekommen. Dabei handelt es sich um eine qualifizierte Betreuung während des gesamten Strafverfahrens mit dem Ziel, die individuelle Belastung der Verletzten zu reduzieren.


Die Kosten für alle diese Maßnahmen werden dem Täter, im Falle seiner Verurteilung, durch das Gericht auferlegt.


Zuletzt besteht auch die Möglichkeit im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens Schadenersatz und Schmerzensgeld einzuklagen.




Eine Besonderheit gilt nach dem  Gewaltschutzgesetz für Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking.


Unabhängig vom eigentlichen Strafverfahren gegen den Täter steht hier die Sicherheit des Opfers vor weiteren Übergriffen im Vordergrund. In Zusammenarbeit mit der Polizei und einer auf familienrechtliche Probleme spezialisierten Anwaltskollegin können hier die notwendigen Schutzmaßnahmen veranlasst und durchgesetzt werden.




Ich bin Mitglied in Nebenklage e.V . und arbeite in Kooperation mit der Wiesbadener Hilfe , dem Weissen Ring und Peri e.V.