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Opfervertretung und Zeugenbeistand




© Michael Hellwig
Opfer einer Gewaltstraftat kann jeder werden und die psychischen Folgen einer solchen Tat sind häufig noch sehr viel gravierender als die körperlichen und materiellen Schäden. Nicht nur die durch die eigentliche Tat entstandenen Verletzungen, sondern auch die Maßnahmen der Ermittlungsbehörden und insbesondere die strafrechtliche Hauptverhandlung stellen eine starke Belastung dar.


Da viele Opfer ihre Rechte nicht kennen, sehen sie sich diesen Belastungen häufig hilflos ausgesetzt. Aus diesem Grund ist auch hier die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt hilfreich, der in Kooperation mit den Ermittlungsbehörden ihre Rechte durchsetzen kann.

Durch das am 1.10.2009 in Kraft getretene 2. Opferrechtsreformgesetz wurden die Rechte von Verbrechensopfern gestärkt. Danach können sich Opfer und Zeugen einer Straftat bereits im Ermittlungsverfahren eines anwaltlichen Beistandes bedienen, der die Akten einsehen, sie zu polizeilichen Vernehmungen und später auch in die gerichtliche Hauptverhandlung begleiten kann.


Opfer von Gewalttaten und die Angehörigen von Personen, die durch eine Gewalttat getötet wurden, können sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen und unabhängig von der Staatsanwaltschaft selbst auf eine Verurteilung des Täters hinwirken. Zuletzt besteht auch die Möglichkeit im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens Schadenersatz und Schmerzensgeld einzuklagen.


In den meisten Fällen haben die Opfer dabei sogar Anspruch auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe. Das bedeutet, dass ihnen ein selbst gewählter Opferanwalt/ Opferanwältin zunächst auf Kosten der Staatskasse beigeordnet wird. Diese Kosten werden dem Täter, dann im Falle einer späteren Verurteilung, durch das Gericht auferlegt.


Eine Besonderheit gilt nach dem  Gewaltschutzgesetz für Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking.


Unabhängig vom eigentlichen Strafverfahren gegen den Täter steht hier die Sicherheit des Opfers vor weiteren Übergriffen im Vordergrund. In Zusammenarbeit mit der Polizei kann hier ein Opferanwalt die notwendigen Schutzmaßnahmen veranlassen und durchsetzen.


Ich bin Mitglied in Nebenklage e.V . und arbeite in Kooperation mit der Wiesbadener Hilfe , dem Weissen Ring und Peri e.V.