Durch das am 1.10.2009 in Kraft getretene
2. Opferrechtsreformgesetz wurden die Rechte von Verbrechensopfern gestärkt. Danach können sich Opfer und Zeugen einer Straftat bereits im Ermittlungsverfahren eines
anwaltlichen Beistandes bedienen, der die Akten einsehen, sie zu polizeilichen Vernehmungen und später auch in die gerichtliche Hauptverhandlung begleiten kann.
Opfer von Gewalttaten und die Angehörigen von Personen, die durch eine Gewalttat getötet wurden, können sich dem Strafverfahren als
Nebenkläger anschließen und unabhängig von der Staatsanwaltschaft selbst auf eine Verurteilung des Täters hinwirken. Zuletzt besteht auch die Möglichkeit im Rahmen eines
Adhäsionsverfahrens Schadenersatz und Schmerzensgeld einzuklagen.
In den meisten Fällen haben die Opfer dabei sogar Anspruch auf Gewährung von
Prozeßkostenhilfe. Das bedeutet, dass ihnen ein selbst gewählter
Opferanwalt/ Opferanwältin zunächst auf Kosten der Staatskasse beigeordnet wird. Diese Kosten werden dem Täter, dann im Falle einer späteren Verurteilung, durch das Gericht auferlegt.
Eine Besonderheit gilt nach dem
Gewaltschutzgesetz für
Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking.
Unabhängig vom eigentlichen Strafverfahren gegen den Täter steht hier die Sicherheit des Opfers vor weiteren Übergriffen im Vordergrund. In Zusammenarbeit mit der Polizei kann hier ein Opferanwalt die notwendigen Schutzmaßnahmen veranlassen und durchsetzen.
Ich bin Mitglied in
Nebenklage e.V . und arbeite in Kooperation mit der
Wiesbadener Hilfe , dem
Weissen Ring und
Peri e.V.