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Ausländischen Mitbürgern droht im Falle der Straffälligkeit, neben der eigentlichen Strafe, in vielen Fällen auch eine Ausweisung und Abschiebung.
Insbesondere für Ausländer der zweiten Generation, die zu ihrem Herkunftsland so gut wie gar keine Beziehung mehr haben, können diese ausländerrechtlichen Folgen sehr viel gravierender sein, als die eigentliche Inhaftierung. Auch während der Dauer der Inhaftierung wirkt sich eine ungeklärte ausländerrechtliche Situation häufig negativ auf den Vollzugsverlauf aus.
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Aus diesem Grund habe ich mich im Ausländerrecht auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen wegen Straffälligkeit spezialisiert.
Insbesondere bei EU-Bürgern und türkischen Staatsangehörigen, die als Arbeitnehmer nach Deutschland kamen oder deren Kindern, lässt sich hier durch rechtzeitige Einschaltung eines spezialisierten Anwalts eine Abschiebung häufig vermeiden.
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